Barbara Koszelnik
Avocat

Digitalisierung der Anträge auf Genehmigung der Aufhebungsverträge (sog. "rupture conventionnelle") ab dem 1. April 2022


Der Aufhebungsvertrag ermöglicht es einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, gemeinsam über die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags zu entscheiden.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird durch die Unterzeichnung eines Formulars formalisiert, das als Vereinbarung gilt. Seit 2013 kann das Formular über das Portal TéléRC(https://www.telerc.travail.gouv.fr/accueil) ausgefüllt werden.

Der Aufhebungsvertrag muss anschließend von der Verwaltung genehmigt werden, um gültig zu sein. So muss eine der Parteien nach Ablauf der Widerrufsfrist einen Antrag auf Genehmigung bei der Verwaltungsbehörde stellen (Artikel L1237-14 des Arbeitsgesetzbuchs).

Bisher konnte der Antrag auf Genehmigung online über das TeleRC-Portal oder per Post gestellt werden. Ab dem 1. April 2022 müssen Genehmigungsanträge zwingend online über TeleRC eingereicht werden.

Eine Verordnung vom 13. Dezember 2021 ändert die Bedingungen für die Einreichung des Genehmungsantrags. Ab dem 1. April 2022 wird die Nutzung des Teledienstes pflichtig (Artikel D.1237-3-1 des Arbeitsgesetzbuchs).

Wenn eine Partei jedoch angibt, dass sie nicht in der Lage ist, den Teledienst zu nutzen, kann sie das Formular bei der zuständigen Behörde einreichen.

Verordnung Nr. 2021-1639 vom 13. Dezember 2021 über die Verpflichtung, den Teledienst zu nutzen, um den Antrag auf Genehmigung des Vertrags zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu stellen - Légifrance (legifrance.gouv.fr)


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