Barbara Koszelnik
Avocat

Einführung eines neuen Urlaubs für Arbeitnehmer, die Eltern von Kindern sind, die an bestimmten chronischen Krankheiten oder Krebs leiden.


Anlässlich bestimmter Familienereignisse hat der Arbeitnehmer Anspruch auf gesetzlich vorgesehenen Urlaub. Diese Ereignisse müssen in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitnehmer stehen, d. h. sie müssen ihn oder einen seiner Angehörigen betreffen. Die Dauer der Abwesenheit ist je nach Ereignis unterschiedlich.

Die Artikel L. 3142-1 und L. 3142-2 des Arbeitsgesetzbuchs listen die betroffenen Ereignisse auf und legen die Mindestanzahl der Tage fest, die ein Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann.

Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag kann gleiche oder längere Dauer vorsehen oder andere Ereignisse (wie z. B. Urlaub für einen Umzug) vorsehen.

So hat der Arbeitnehmer bei entsprechender Begründung einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindesturlaub von:

  • 4 Tage für ihre Heirat oder den Abschluss eines zivilen Solidaritätspakts,
  • 1 Tag für die Heirat eines Kindes,
  • 3 Tage, bei jeder Geburt oder bei der Ankunft eines Kindes, das zur Adoption freigegeben wurde,
  • 5 Tage beim Tod eines Kindes oder 7 Arbeitstage, wenn das Kind unter 25 Jahre alt ist, 
  • 3 Tage beim Tod des Ehepartners, des Partners in einem zivilen Solidaritätspakt, des Lebensgefährten, des Vaters, der Mutter, des Stiefvaters, der Stiefmutter, eines Bruders oder einer Schwester, 
  • 2 Tage für die Ankündigung des Eintretens einer Behinderung sowie seit dem 19. Dezember 2021 für die Ankündigung einer chronischen Erkrankung, die ein therapeutisches Lernen erfordert, oder einer Krebserkrankung.

Mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2021 wurde das Recht auf Urlaub, das seit 2016 bei der Ankündigung einer Behinderung bei einem Kind vorgesehen ist, auf den Fall der Ankündigung einer chronischen Erkrankung, die eine therapeutische Ausbildung erfordert, oder einer Krebserkrankung ausgeweitet(https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000044513764).

In diesem Fall kann der/die Arbeitnehmer/in, wie auch im Fall der Mitteilung, dass ein Kind eine Behinderung hat, zwei Tage Urlaub in Anspruch nehmen.

In einem Dekret muss festgelegt werden, welche chronischen Krankheiten Anspruch auf diesen neuen Urlaub geben (z. B. Epilepsie oder Diabetes). UPDATE: Das Dekret Nr. 2023-215 vom 27. März 2023 legt die Liste der Krankheiten fest, die Anspruch auf diesen Sonderurlaub geben: Décret n° 2023-215 du 27 mars 2023 fixant la liste des pathologies ouvrant droit à un congé spécifique pour les parents lors de l'annonce de la maladie chronique de leur enfant (Dekret Nr. 2023-215 vom 27. März 2023 zur Festlegung der Liste der Krankheiten, die Anspruch auf Sonderurlaub für Eltern bei Bekanntwerden einer chronischen Krankheit ihres Kindes geben) - Légifrance (legifrance.gouv.fr)

Wenn ein Arbeitnehmer diesen Urlaub in Anspruch nehmen möchte, muss er dies bei seinem Arbeitgeber beantragen. Es handelt sich nämlich um einen Urlaub auf Initiative des Arbeitnehmers. Im Falle einer Ablehnung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, diese Ablehnung des Arbeitgebers vor dem Arbeitsgericht im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens anzufechten.


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