Um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, werden die Honorare von Barbara Koszelnik nach Annahme des Kostenvoranschlags in voller Transparenz mit dem Mandanten festgelegt, in Übereinstimmung mit den Standesregeln des Anwaltsberufs.
Beim ersten Termin und nach einer ersten Prüfung des Falls wird Barbara Koszelnik in der Lage sein, mehrere Optionen für die Rechnungsstellung vorzuschlagen. Barbara Koszelnik ist bestrebt, dem Klienten die günstigste Form des Honorars vorzuschlagen.
Um die Modalitäten der Honorarfestsetzung zu präzisieren, wird zwischen Barbara Koszelnik und dem Klienten eine Honorarvereinbarung geschlossen.
Der Mandant bezahlt den Anwalt auf Stundenbasis, d. h. für die Zeit, die der Anwalt für den Fall aufgewendet hat, und zwar nach einem vorher vom Anwalt festgelegten Stundensatz.
In diesem Fall schätzt der Anwalt die Anzahl der Stunden, die voraussichtlich für den Fall aufgewendet werden. Der Zeitaufwand für einen Fall hängt natürlich von seiner Komplexität ab.
Diese Art von Honorar wird normalerweise für Rechtsberatungen angeboten.
Bei dieser Option zahlt der Mandant ein festes Pauschalhonorar für die gesamte vereinbarte Tätigkeit des Anwalts.
Diese Formel wird auf der Grundlage der Beträge berechnet, die der Kunde nach dem Verfahren dank der Intervention der Kanzlei erhält oder spart.
Diese Art der Vergütung, die nicht die einzige sein kann, ergänzt das Haupthonorar (Zeithonorar oder Festhonorar). Die geltende Regelung verbietet es, dass der Rechtsanwalt ausschließlich auf der Grundlage von Ergebnissen vergütet wird.
Wenn der Mandant über einen Versicherungsvertrag (Hausrat, Bankkarte usw.) Rechtsschutz genießt, können die Honorare der Kanzlei ganz oder teilweise von der Versicherungsgesellschaft des Mandanten übernommen werden.
Die Kanzlei bittet Sie, sich bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, ob sie die Kosten für einen Rechtsanwalt im Rahmen einer Rechtsberatung, eines Geschäfts oder eines Rechtsstreits übernimmt.
Je nach Ihrer Versicherung kann die Kanzlei das von Ihrer Versicherung gedeckte Honorar ergänzen und wird dann eine schriftliche Honorarvereinbarung ausarbeiten.
Gemäß den Artikeln L. 152-1 ff. des Verbraucherschutzgesetzes hat der Mandant die Möglichkeit, bei Streitigkeiten mit einem Rechtsanwalt kostenlos den nationalen Schlichter des Conseil National des Barreaux (CNB) anzurufen.
Der Kunde kann sich an Carole Pascarel, die Verbraucher-Ombudsfrau der Anwaltschaft, wenden:
Per Post an: Médiateur de la consommation de la profession d'avocat, 180 boulevard Haussmann, 75008 Paris
Per E-Mail: mediateur@mediateur-consommation-avocat.fr