Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Einstellung eines Arbeitnehmers (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Vertragsklauseln, Arbeitszeit, Mobilität, Wettbewerbsverbot usw.), Erfüllung des Arbeitsvertrags (jährliche Gespräche, Überwachung der Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Krankheit usw.), Beendigung des Arbeitsvertrags (Kündigung, einvernehmeliche Kündigung, usw.).
Beratung und Begleitung von französischen und ausländischen Unternehmen bei ihren Projekten, bei der Personalverwaltung, bei ihrer Niederlassung in Frankreich, bei der Entwicklung ihrer Tätigkeit (Erstanstellung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Lohnzettel, Sozialabgaben, Forderungseinzug, Dienstleistungsverträge, Firmengründung...).
Die Kanzlei kann Sie in grenzüberschreitenden Angelegenheiten in englischer und deutscher Sprache unterstützen (zweisprachige Vertragsgestaltung, rechtliche Erläuterungen in deutscher oder englischer Sprache, Mahnungen, Niederlassung in Frankreich, Einstellung in Frankreich, Entsendung, usw...).
Die Kanzlei kann Sie unterstützen oder Sie vor Gericht vertreten (Arbeitsgericht, Landgerichte, Amtsgerichte).